Monatsarchiv: Januar 2019

MOSAMBIK: MENSCHENRECHTLERIN BEDROHT

Die Menschenrechtsverteidigerin Fátima Mimbire wird seit dem 18. Januar in den Sozialen Medien eingeschüchtert und bedroht. Die Drohungen gegen die Mitarbeiterin einer zivilgesellschaftlichen Organisation begannen mit ihrer Rolle bei einer Kampagne der Organisation. Die Kampagne richtet sich gegen den Versuch der Regierung, große Kredite aus öffentlichen Kassen zurückzuzahlen, die die Regierung ohne die Zustimmung des Parlaments aufgenommen hatte. Setzen Sie sich bis zum 12. März 2019 für Fátima Mimbire ein und fordern Sie ihren Schutz.

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ASIA BIBI: ENDGÜLTIGER FREISPRUCH

Der Freispruch für die in Pakistan wegen angeblicher Blasphemie verurteilte Christin ist heute bestätigt worden. Dazu äußert sich Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

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BEHÖRDEN DRANGSALIEREN ANWÄLTIN EREN KESKIN MIT WEIT MEHR ALS 100 GERICHTSVERFAHREN

Amnesty International setzt sich mit der Kampagne „Mut braucht Schutz“ für die 59-jährige Menschenrechtlerin und Trägerin des Aachener Friedenspreises ein und fordert ein Ende der willkürlichen Repressalien. Keskin wurde bereits in erster Instanz  zu über zwölf Jahren Gefängnis und mehr als 70.000 Euro Geldstrafe wegen ihrer Unterstützung einer prokurdischen Zeitung verurteilt. In der vergangenen Woche wurde die Fortsetzung des Hauptverfahrens auf April vertagt.

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URTEIL GEGEN NAWAL BENAISSA BESTÄTIGT

Das Berufungsgericht in Al Hoceima hat den Schuldspruch gegen Nawal Benaissa und die verhängte zehnmonatige Bewährungs- sowie eine Geldstrafe bestätigt. Nach dieser Meldung erklärte Heba Morayef, die Direktorin für die Region Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International:

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ÄGYPTEN: UNBEKANNTER HAFTORT FÜR MENSCHENRECHTLERIN

Die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem erschien am 15. Januar vor der ägyptischen Staatsanwaltschaft, wo ihre Untersuchungshaft um 15 Tage verlängert wurde. Sie sagte ihrer Tochter, dass sie nicht wisse, wo sie festgehalten wird. Unterstützen Sie Hoda Abdelmoniem und setzen Sie sich bis zum 28. Februar 2019 für ihre Freilassung ein. Weiterlesen

AMAL FATHY ERNEUT SCHULDIG GESPROCHEN

Die Justizfarce gegen die ägyptische Frauenrechtlerin Amal Fathy geht weiter: Nachdem ein Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, bestätigte ein anderes Gericht im zweiten gegen Amal Fathy laufenden Verfahren eine zweijährige Haftstrafe. Nur wenige Tage, nachdem sie endlich nach Hause zurückkehren konnte, droht ihr damit wieder die Verhaftung.

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