Zwangsheirat

WAS IST EINE ZWANGSHEIRAT?

Als Zwangsheiraten gelten jene Ehen, die gegen den Willen mindestens eines der beiden Partner geschlossen werden. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.

WIE WIRKT SICH ZWANGSVERHEIRATUNGAUS?

Obwohl Zwangsverheiratung durchaus auch Männer betreffen kann, sind es doch weit überwiegend Mädchen und Frauen, die darunter zu leiden haben. Denn zwangsverheiratet wird gerade in jenen Ländern, in denen Frauen im Bezug auf Bildung und Durchsetzung ihrer Rechte schwer benachteiligt sind. Wenn Frauen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie Repressionen durch eigene Familienmitglieder ausgesetzt, die von Beschimpfungen und Drohungen über Prügel bis hin zum Ehrenmord reichen. Zudem bringt eine erzwungene Ehe die ständige Furcht vor sexueller Gewalt und ungewollten Schwangerschaften mit sich.

WO WIRD ZWANGSVERHEIRATUNG PRAKTIZIERT UND IN WELCHEM AUSMASS?

Zwangsverheiratet wird in weiten Teilen der Welt. Trotz nationaler und internationaler Verbote sind weltweit Millionen von Mädchen betroffen. Die Vereinten Nationen bezeichnen die Zwangsheirat als eine „moderne Form der Sklaverei“. Genaue Statistiken liegen hierzu jedoch nicht vor. Eine Studie des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF hat ergeben, dass jedes Jahr Millionen von Mädchen bereits vor oder kurz nach ihrer Pubertät verheiratet werden. In diesem jungen Alter kann nicht angenommen werden, dass ein verantwortliches Einverständnis des Mädchens vorliegt. Über die Migrantinnen hat das Phänomen auch Deutschland erreicht. Hier wie weltweit gibt es Zwangsverheiratung nicht etwa nur im islamischen Kulturkreis. Der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes liegen zum Beispiel Fälle sowohl aus islamischen Familien als auch aus dem hinduistischen Sri Lanka und dem christlichen Griechenland vor; auch weiß sie von Fällen aus Albanien, Bangladesh, China, Indien, Italien, Jordanien, Kongo, dem Kosovo, Marokko, Nigeria, der Türkei und Vietnam. In Deutschland betrifft Zwangsheirat nur deshalb so viele Türkinnen, weil diese die größte Gruppe der Migrantinnen stellen. Zwar fehlen auch für Deutschland genaue Zahlen über das Ausmaß dieses menschen-verachtenden Brauchs, aber allein in Berlin flüchteten sich im Jahre 2002 (laut einer Umfrage des Berliner Senats) 230 Mädchen und junge Frauen aus Angst vor Zwangs-verheiratung in Hilfseinrichtungen der Stadt. Fast 70 % der Geflüchteten waren minder-jährig, 30 % hatten schon einen Selbstmordversuch hinter sich. Dabei geht man von einer besonders hohen Dunkelziffer aus.

WARUM WERDEN MÄDCHEN UND FRAUEN ZWANGSVERHEIRATET?

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF betont, dass Zwangsehen nur in einem patriarchalischen Umfeld, das Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert, möglich seien. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft eine Funktion, die bestehende Traditionen legitimiert. Dementsprechend werden Tradition und Kultur viel eher als Religion zur Begründung herangezogen. Häufig spielt auch die Herkunft eine Rolle, da innerhalb der Dorfgemeinschaft geheiratet werden muss. Ein anderer Grund ist die Jungfräulichkeit vor der Ehe, die als so hoher Wert angesehen wird, dass die Mädchen möglichst früh verheiratet werden, um diese Jungfräulichkeit zu gewährleisten. Vor allem, wenn ein Mädchen auf die „schiefe Bahn“ abzurutschen droht, wird die Heirat als Disziplinierungsmaßnahme eingesetzt. Der Faktor „Armut” (meist einhergehend mit einem Mangel an Bildung) ist als Grund ebenfalls nicht zu übersehen: In armen Familien kommt es häufiger zu frühen Ehen und zu Zwangsheirat, weil der für Mädchen zu entrichtende „Brautpreis“ umso niedriger ausfällt, je jünger das Mädchen ist. Auch hat die Familie dann eine Person weniger zu versorgen. Manchmal wird die Zwangsverheiratung auch als Mittel zu Migrationszwecken gesehen, um zum Beispiel mit der Ehe die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland zu erlangen, oder wenn auf diese Weise ein Aufenthaltsstatus gesichert werden kann.

DIE RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND

Lange gab es in Deutschland für Zwangsverheiratung keinen eigenen Straftatbestand. Lediglich die häufig damit verknüpften Begleitumstände wie Vergewaltigung oder Körperverletzung konnten geahndet werden. Seit Februar 2005 hat sich die Rechtslage jedoch deutlich verbessert, indem Zwangsheirat jetzt als besonders schwerer Fall der Nötigung eingestuft und gemäß §240, Absatz 4 Nr. 1 StGB unter Strafe gestellt wird. Der Strafrahmen beläuft sich von einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Inwieweit diese Regelung in der Praxis schließlich zum Tragen kommt, bleibt allerdings abzuwarten. Neuerdings gibt es eine Bundesrats-Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Justizministers (2006), nach welcher Zwangsverheiratung künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden soll. Ein besonderes Problem tritt immer dann auf, wenn die Frau ihren Aufenthaltsstatus vom Ehemann ableitet. Ausländische EhepartnerInnen haben in den ersten zwei Jahren der Ehe kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Oftmals kann eine Frau die Ehe, auch wenn diese durch Unterdrückung und Gewalt geprägt ist, vor Ablauf von zwei Jahren nicht auflösen, ohne in die Heimat zurückgeschickt zu werden. Dort ist sie als geschiedene Frau auch bei ihrer eigenen Familie nicht gut gelitten. Eine andere Schwierigkeit ergibt sich für Migrantinnen, wenn sie (was nicht selten vorkommt) während eines Aufenthaltes in ihrem Herkunftsland dort zwangsverheiratet werden. Ihr Aufenthaltstitel für Deutschland erlischt aber nach sechsmonatiger Abwesenheit. Oft gelingt es einer Betroffenen aber nicht, sich während dieser Frist wieder aus ihrer Zwangsehe zu befreien. Sie hat nach der gegenwärtigen Rechtslage keine Möglichkeit der Wiedereinreise nach Deutschland. Das sollte geändert werden (s. u. “Amnesty International fordert …”, gesetzliche Maßnahmen für Deutschland)!

DIE INTERNATIONALE RECHTSLAGE

Nach internationalem Recht sind Zwangsheiraten verboten, die freie Wahl der EhepartnerIn ist ein Menschenrecht. In Artikel 16, Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Welche Position vertritt amnesty international? Zwangsverheiratung stellt eine Form von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Durch ihre Untätigkeit gegenüber den in ihren Ländern vollzogenen Zwangsheiraten unterstützen viele Staaten die Unterdrückung der Frauen und treiben diese in die Isolation. ai hat deshalb das Thema „Zwangsheirat“ bereits wiederholt bearbeitet, und zwar sowohl generell wie auch länderspezifisch. Entsprechende Schriften sind im Anhang des vorliegenden Papiers aufgeführt. amnesty international erinnert an die Gleichstellungsgarantien, die in den Verfassungen der meisten Länder enthalten sind, wie an die internationalen Verpflichtungen, welche die meisten Länder mit der Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes eingegangen sind. Sowohl die Vereinten Nationen als auch ihre Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen haben die Regierungen aufgerufen, zum Kampf gegen alle Erscheinungen der häuslichen Gewalt und zur Gewährleistung von Rechtsmitteln für die Opfer häuslicher Gewalt nationale Aktionspläne zu entwickeln und umzusetzen. ai fordert die Regierungen dringend auf, dieser Bitte zu entsprechen und – angesichts der weiten Verbreitung von Zwangsheiraten und der großen Zahl der Opfer – solche Programme mit angemessenen finanziellen Mitteln auszustatten und ohne Aufschub in vollem Umfang durchzuführen. Die Regierungen sollten nachdrücklich, öffentlich und unzweideutig Zwangsheiraten verurteilen.

AMNESTY INTERNATIONAL FORDERT DIE REGIERUNGEN AUF,

1. als gesetzliche Maßnahmen

a) International eine Bestandsaufnahme der Strafgesetze durchzuführen und notwendige Gesetzesänderungen zu erlassen, um für Frauen Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen Schutz zu gewährleisten; Gesetze zu verabschieden, die häusliche Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zur Straftat erklären und sicherstellen, dass alle mit der Durchsetzung beauftragten Personen volle Kenntnis dieser Gesetze erlangen; Frauen, die Gewalt unterworfen sind, den Zugang zu Rechtsmitteln zu ermöglichen und Frauen über ihre Rechte zu informieren; sicherzustellen, dass Polizeidienststellen von den Berichten über Zwangsheiraten Kenntnis nehmen, dass alle Anzeigen wegen Zwangsheiraten dokumentiert (zu Protokoll genommen), alle Fälle untersucht werden und die Straftäter in fairen Prozessen vor Gericht gestellt werden; etwaige Vorbehalte gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau zurückzunehmen und die dort aufgeführten Forderungen umzusetzen;

b) speziell in Deutschland: der Behandlung von Zwangsheiraten als „besonders schwerer Fall von Nötigung“ zu mehr Geltung zu verhelfen; durch Intensivieren der Aufklärungsarbeit, sowie durch konsequente Umsetzung des einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch; Der Aufenthaltstitel (für Deutschland) einer während des Aufenthaltes im Herkunftsland zwangsverheirateten Migrantin sollte nicht schon nach sechsmonatiger Abwesenheit erlöschen, sondern die geltende Sechsmonatsfrist sollte verlängert werden können, wenn die Migrantin eine Verlängerung benötigt, um sich vor Ort wieder aus ihrer Zwangsehe zu befreien; Ausländische Frauen, die sich in Deutschland aus einer Zwangsehe befreien können, sollten sofort ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ohne Befristung erhalten können.

2. als vorbeugende Maßnahmen weitreichende öffentliche Sensibilisierungsprogramme zu initiieren: in den Medien, im Erziehungssystem und in öffentlichen Erklärungen mit dem Ziel, Männer und Frauen über die gleichen Rechte der Frauen zu informieren; Trainingsprogramme zur Sensibilisierung in Gleichstellungsfragen für mit der Durchsetzung der Gesetze beauftragten Personen und das Justizpersonal anzubieten; Daten zu sammeln und Statistiken zu erstellen, um Zwangsheiraten zu erfassen und sichtbar zu machen;

3. als Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass Menschenrechtsaktivist/innen, Rechtsanwält/innen und Frauenrechtsgruppen ihren legitimen Aktivitäten ohne Übergriffe und Angst um ihre eigene Sicherheit nachgehen können, indem Personen, die Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind, unter angemessenen Polizeischutz gestellt werden ebenso wie Schutzhäuser für Frauen; die vom Staat oder von Nichtregierungsorganisationen angebotenen Hilfsdienste für Opfer zu erweitern. Sie sollten als Zufluchtsstätten für Frauen auf freiwilliger Basis dienen, überall im Land bereitstehen, ausreichend finanziert werden und über Rechtsberatung, berufliche Ausbildungsmöglichkeiten verfügen.

WEITERFÜHRENDE LINKS UND INFORMATIONEN:

a) Berichte von AI, die das Thema Zwangsheirat aufgreifen:

  • Positionspapier der deutschen Sektion von Amnesty International
  • Amnesty Journal März 2005: Gastkommentar Im Namen der Familie
    Eine Zwangsheirat ist keine Frage der kulturellen Differenz, sondern ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

  • Amnesty Journal Dezember 2004: Zwangsheirat in der Türkei-Gegen ihren Willen
    Zwangsverheiratung wird in weiten Teilen der Welt praktiziert – auch in Deutschland werden Frauen und Mädchen mit Männern verheiratet, die sie weder kennen noch lieben.

b) Andere Organisationen / Quellen

 

Letzte Änderung:

18. April 2018