Müttersterblichkeit

Die neue, umfassende Amnesty-Kampagne „Mit Menschenrechten gegen Armut“ (international „Demand Dignity“) startete in Deutschland im Oktober 2009 und wird uns auf Jahre begleiten. Ein wichtiges Teilprojekt widmet sich dem Thema „Reproduktion von Armut – Müttersterblichkeit und reproduktive Rechte“. Der Leitsatz lautet: „Mutter werden. Ohne zu sterben.“ Viele verschiedene Länder werden im Laufe der Zeit im Fokus stehen.

WAS HABEN WIR ERKANNT?

Schwangerschaft ist keine Krankheit und tötet doch in jeder Minute eine Frau. Schwangerschaftsbedingte Komplikationen sind in den Entwicklungsländern die häufigste Todesursache bei 15- bis 19-jährigen Mädchen und Frauen. Beinahe alle dieser Todesfälle sind vermeidbar. Der vermeidbare Tod derartig vieler Frauen lässt die Zahl der Waisen und von Kindern geführter Haushalte steigen und gibt auf diese Weise die Armut an die nächste Generation weiter.

WELCHE SIND DIE HAUPTURSACHEN FÜR MÜTTERSTERBLICHKEIT?

  • Sexuelle Gewalt (dazu zählt auch weibliche Genitalverstümmelung)
  • Kinderheirat
  • Mangelnder Zugang und Diskriminierung beim Zugang
    – zu Informationen im Bereich reproduktiver Gesundheit,
    – zu Verhütungsmitteln,
    – zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch,
    – zu Gesundheitsfürsorge nach einem solchen Abbruch
  • Gänzliches Fehlen erreichbarer und akzeptierbarer Notdienste.

WELCHE SIND DIE ZIELE UNSERER KAMPAGNE “MUTTER WERDEN. OHNE ZU STERBEN.”?

  • Verpflichtung der betroffenen Staaten zur Befreiung von Kosten und Gebühren, die den Zugang zu Serviceleistungen im Bereich reproduktiver Gesundheit versperren
  • Verpflichtung der betroffenen Staaten zur Aufhebung von Diskriminierungen bei diesem Zugang, insbesondere vor und nach Geburten, so dass alle Frauen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte Entscheidungen über die Fragen ihrer reproduktiven Gesundheit und Sexualität zu treffen.
  • Einfordern von internationaler Unterstützung
  • Reduktion der Zahl der Kinderheiraten

AKTIONEN UND BERICHTE

Sexual and reproductive rights in latin America and the Caribbean
20.08.13
AI-Index: AMR 01/001/2013
Amnesty International begrüßt das Abkommen, das anläßlich der regionalen Bevölkerungs- und Entwicklungskonferenz in Montevideo getroffen wurde.
In fünf lateinamerikanischen Staaten ist Abtreibung in keinem Fall erlaubt. Es wurde festgestellt, dass die Kriminalisierung von Abtreibung Muttersterblichkeit erhöht und die Anzahl der Abtreibungen nicht sinken läßt. Es wird an die Staaten appelliert, Ihre Gesetzgebung entsprechend zu ändern, um das Leben von Frauen und Mädchen zu schützen.

PERU – Tödliche Benachteiligung Im peruanischen Gesundheitssystem werden systematisch Menschen diskriminiert: Frauen sind besonders davon betroffen. Während in der Hauptstadt Lima und den umliegenden Regionen viel in den Ausbau des Gesundheitssystems investiert wird, ist in weiten Teilen des Landes Menschen der Zugang zu den grundlegendsten medizinischen Dienstleistungen versperrt. Während Peru sich im regionalen Vergleich gut entwickelt, sterben viele Frauen durch Komplikationen bei der Geburt. Der Tod vieler Frauen wäre vermeidbar.
Pressemitteilung– 09.07.09
Müttersterblichkeit in Peru: Zugang zum Gesundheitssystem für arme indigene Frauen
Einzelschicksale– 09.07.09
Kontakt: Ursula Lievenbrück, kogruppe@ai-peru.de

SIERRA LEONE – Die Gesundheitsversorgung für werdende Mütter weiterhin ungenügend
Der neue Bericht zur Situation schwangerer Frauen und Mädchen in Sierra Leone seit der Einführung der kostenlosen Gesundheitsversorgung im April 2010 zeigt, dass trotz der anzuerkennenden Bemühungen der Regierung, die Gesundheitsversorgung für werdende Mütter zu verbessern, die medizinische Versorgung weiterhin ungenügend ist.
Bericht: At a Crossroads: Sierra Leone’s Free Health Care Policy
Infoblatt
Online Petition und Briefaktion
Kontakt: mail@amnesty-sierra-leone.de

NICARAGUA -Nicht einmal wenn Ihr Leben auf dem Spiel steht!
Das neue Strafgesetzbuch von Nicaragua, das im Juli 2008 in Kraft trat, stellt jegliche Form des Schwangerschaftsabbruches unter Strafe. Es sieht sowohl für Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, als auch für Frauen und Mädchen, die diese ersuchen, Gefängnisstrafen vor. Vorher erlaubte das Gesetz, im Falle von Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter oder auch bei Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung, Ausnahmen vom Abtreibungsverbot zu machen. Unter dem neuen Gesetz ist das nun vorbei, mit schlimmen Folgen für betroffene Frauen und behandelnde Ärzte.
Übersetzung des Berichtes (AMR 43/004/2009) durch die Ländergruppe CASA-Guatemala und die Gruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen
Oberstes Gericht muss Abtreibungsverbot prüfen!– 10.11.2009
Amnesty International ist besorgt über die anhaltende Verzögerung des Urteils durch das Oberste Gericht von Nicaragua zur Rechtmäßigkeit des neuen Strafgesetzbuches, das jegliche Form des Schwangerschaftsabbruchs seit Juli 2008 unter Strafe stellt.
Kriminalisierung von Abtreibungen gefährdet Frauen Seit dem 9. Juli 2008 sind Abtreibungen in Nicaragua grundsätzlich verboten und mit schweren Strafen belegt. Ein neuer Amnesty Bericht zeigt, dass die Regelung insbesondere für Frauen und Mädchen mit Risikoschwangerschaften, sowie für Opfer sexueller Gewalt fatale Folgen haben kann. Sie haben keine andere Wahl als ihre Gesundheit oder – im Falle eines illegalen Abbruchs – ihre Freiheit zu gefährden. Auch den Ärzten drohen Gefängnisstrafen, selbst wenn dem Fötus unbeabsichtigt Schaden zufügt wurde. Die Bedrohung kriminalisiert zu werden, kann medizinsches Personal davon abhalten, Schwangeren die notwendige schnelle und oft lebensrettende Hilfe zu geben.

Kontakt: Kirstin Büttner, kirstin.buettner@gmx.de (Ländergruppe CASA-Guatemala) und Gunda Opfer, info@gunda-opfer.de (Themengruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen)

 

Letzte Änderung:

18. April 2018