Weibliche Genitalverstümmelung

– Female Genital Mutilation – FGM

6. FEBRUAR – INTERNATIONALER TAG GEGEN WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUNG

International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation
wurde in 2004 von Stella Obasanjo (Ehefrau des nigerianischen Präsidenten) ausgerufen, dann von der UN-Menschenrechtskommission zum internationalen Gedenktag erklärt.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit ca. 140 Millionen Mädchen und Frauen von FGM (Female Genital Mutilation) betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung verletzt sowohl zivile und politische, wie auch soziale und kulturelle Menschenrechte von Frauen wie das Recht auf physische Unversehrtheit, das Recht auf Leben und reproduktive Gesundheit, aber auch das Recht auf Bildung und Selbstbestimmung der Frauen.

Null Toleranz für Genitalverstümmelung – Hat die EU Null vor, um weibliche Genitalverstümmelung zu bekämpfen? Amnesty International und die europäische Interessengruppe „European Women’s Lobby“ fordern die Europäische Union in einer gemeinsamen Presseerklärung auf, aktiv zu werden.
Mit einem Video macht Amnesty International auf den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung “Zero Tolerance of female genital mutilation” aufmerksam. Schauen Sie rein!!

WAS BEDEUTET WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUNG?

Bei dem Begriff weibliche Genitalverstümmelung (im Englischem FGM = Female Genital Mutilation oder FGC = Female Genital Cuttings) gilt es verschiedene Formen dieser traditionellen Praxis zu unterscheiden, die manchmal verharmlosend auch als Beschneidung bezeichnet wird. Bei allen Formen werden irreversibel und partiell oder vollständig die weiblichen Geschlechtsorgane unter meist unhygienischen und damit lebensbedrohlichen Bedingungen entfernt. Dies geschieht meist, wenn die Betroffenen junge Mädchen sind.

WELCHE FORMEN GIBT ES?

Dabei unterscheiden internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder UNICEF vier Kategorien weiblicher Genitalverstümmelung:

  • Entfernung der Klitoris-Vorhaut, mit partieller bzw. auch vollständiger Entfernung der Klitoris (Klitoridektomie)
  • Entfernung der Klitoris bei gleichzeitiger partieller bzw. auch vollständiger Entfernung der kleinen Schamlippen (Exzision)
  • Bei der Infibulation erfolgt im Anschluss an eine der vorangehenden Praktiken zusätzlich eine Verengung oder sogar Verschließung der vaginalen Öffnung
  • Piercing, Dehnung oder alle anderen Formen der Verletzung der äußeren und/oder inneren weiblichen Geschlechtsorgane.
    Dabei kommen oftmals nicht desinfizierte Schnittgeräte (so auch stumpfe Messer, Rasierklingen, Scheren oder auch Glasscherben) zum Einsatz. Vielfach erhalten die Frauen bzw. Mädchen keine Narkose während des Eingriffs. Neben den physischen Gefahren durch unmittelbare Infektionen (inklusive HIV) und Blutungen nach der Verstümmelung oder später bei der Geburt von Kindern, führen diese Praktiken auch zu schwerwiegenden psychischen Langzeitfolgen bei den Opfern.

8000 OPFER PRO TAG!

Weltweit sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation bis zu 140 Millionen Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Etwa drei Millionen kommen allein in Afrika jährlich hinzu, die dem Risiko eines solchen Eingriffs ausgesetzt sind – was 8.000 Frauen und Mädchen pro Tag entspricht. Dem Grossteil der Betroffenen – meist Mädchen im Alter zwischen vier und vierzehn Jahren – wird die Klitoris-Vorhaut oder die gesamte Klitoris entfernt, bzw. zudem (teilweise) auch die kleinen Schamlippen. Schätzungen gehen davon aus, dass diese Formen weiblicher Genitalverstümmelung bei 80 bis 85% der Betroffenen Anwendung finden. Dabei sind es oft andere Frauen, so genannte Beschneiderinnen, die diese Eingriffe vornehmen und hierfür häufig hohes gesellschaftliches Ansehen genießen.

IN WELCHEN LÄNDERN WIRD FGM PRAKTIZIERT?

Weibliche Genitalverstümmelungen werden nicht nur in 28 Staaten Afrikas, sondern auch in einigen arabischen und auch asiatischen Staaten (z. B. in Teilen Malaysias) praktiziert. Aufgrund von Zuwanderung wird die weibliche Genitalverstümmelung vermehrt in Ländern durchgeführt, in denen sie ursprünglich nicht vorkam. Dazu zählen europäische Staaten (z.B. Deutschland, Frankreich, Großbritannien), die USA, Kanada und Australien.

WAS SIND DIE MOTIVE FÜR DIESE PRAKTIKEN?

Häufiges Rechtfertigungsmuster für die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane ist die Vorstellung, dass nur so der weibliche Sexualtrieb gezügelt und damit (für den Mann) kontrollierbar gemacht werden könne. Zudem wird argumentiert, dass die weibliche Genitalverstümmelung eine religiöse (oftmals als Fehlinterpretation des Islams) oder traditionelle Praxis sei, die geachtet werden müsse. Manche Argumentationen heben sogar den medizinischen Nutzen dieser Tortur hervor, an der viele Mädchen sterben bzw. mit deren psychischen und physischen Folgen sie ein Leben lang kämpfen müssen. Damit wird deutlich, dass die Gründe für die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung je nach religiösen, kulturellen, ethnischen und sozialen Rahmenbedingungen variieren.

WAS FORDERT AMNESTY INTERNATIONAL?

Weibliche Genitalverstümmelung verletzt sowohl zivile und politische, wie auch soziale und kulturelle Menschenrechte von Frauen, wie das Recht auf physische Unversehrtheit, das Recht auf Leben und (reproduktive) Gesundheit, aber auch das Recht auf Bildung und Selbstbestimmung der Frauen.
In Deutschland wurde – auch mit Unterstützung von Amnesty – bereits ein erster Fortschritt erzielt: Im neuen Zuwanderungsgesetz (in Kraft 1.1.2005) ist nun geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt – dies war eine zentrale Forderung von Amnesty. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, inwieweit dieses neue Gesetz Mädchen und Frauen systematisch einen besseren Schutz in Deutschland vor Verstümmelung ihrer Genitalien in ihrem Heimatland bietet.
Außerdem wurde die weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand anerkannt und kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden (27.06.2013). Allerdings wurde FGM nicht in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen. Sehr oft werden Mädchen in den Sommerferien in ihre Heimat geschickt und gezwungen, sich einer Genitalverstümmelung zu unterziehen. Diese Straftaten können nicht geahndet werden, auch wenn die Betroffenen von FGM ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

WEITERFÜHRENDE LINKS & INFORMATIONEN

AKTIONEN ZUM THEMA

Frühere Aktionen (2014)
Die Themengruppe „Menschenrechtsverletzungen an Frauen“ hat Material zur Arbeit gegen weibliche Genitalverstümmelung erstellt. Es gibt unter anderem einen Flyer und einen Aktionsaufkleber. Werdet anlässlich des 06.Februar jedes Jahr aktiv und macht darauf aufmerksam, dass FGM die sexuellen und reproduktiven Rechte sowie das Selbstbestimmungsrecht über den Körper massiv verletzt.
Zur Arbeit gegen FGM stehen noch folgende Materialien zur Verfügung:

Bei Fragen zu Material und weiteren Informationen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf dieser Seite. Die Anfragen werden je nach Kapazität schnellstmöglich bearbeitet. Danke!

 

Letzte Änderung:

18. April 2018