Die Steinigung ist eine besondere Art der Vollstreckung eines Todesurteils, die bereits für viele Gesellschaften des Altertums bezeugt ist. Dabei wird der Delinquent vor den Augen von Richtern, Zeugen und Schaulustigen so lange mit scharfkantigen Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Diese Hinrichtungsmethode ist extrem grausam, da sie darauf abzielt, dem Opfer vor Eintreten des Todes schwerste Schmerzen zuzufügen. Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass die verwendeten Steine so gewählt werden sollen, dass sie das Opfer nicht sofort töten.
Augenzeugenbericht einer Steinigung in Iran, 1987 »Der Lastwagen lud eine große Menge Steine und Kiesel am Rande des unbebauten Feldes ab. Dann wurden zwei weiß gekleidete Frauen mit Säcken über den Köpfen an den Ort geführt … (sie) wurden von einem Hagel von Steinen getroffen, und bald sahen sie aus wie zwei rote Säcke…
Die verwundeten Frauen fielen zu Boden und Angehörige der Revolutionsgarden schlugen ihnen mit einer Schaufel die Schädel ein, um sicherzustellen, dass sie tot waren«
DIE POSITION VON AMNESTY INTERNATIONAL
Amnesty International erkennt das Recht und die Verantwortung von Behörden an, Straftäter strafrechtlich zu verfolgen, wendet sich jedoch gleichzeitig ungeachtet der Schwere eines Verbrechens vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Die Hinrichtung durch Steinigung betrachtet Amnesty International als besonders brutale Hinrichtungsmethode, die darauf abzielt, dem Opfer vor Eintreten des Todes schwerste Schmerzen zuzufügen. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hat Iran sich dazu verpflichtet, die Todesstrafe „nur für schwerste Verbrechen“ zu verhängen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Behandlung von Ehebruch und einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen unverheirateten Erwachsenen als Straftaten gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt.
AKTIONEN ZUM THEMA
Nein zu Steinigungen
Februar bis Juni 2007
Steinigungen im Iran – Meistens trifft es Frauen
Hintergrund der Aktion
Die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten sind Frauen. “Das liegt daran, dass Frauen in vieler Hinsicht diskriminiert sind”, erklärte Jüttner. Für Frauen ist es schwerer, eine Scheidung zu erreichen. Die Aussage einer Frau vor Gericht gilt nur halb soviel wie die eines Mannes. Angehörige ethnischer Minderheiten verstehen die Gerichtsprache Persisch oft nicht, andere können nicht lesen und schreiben. Und vielen Frauen fehlt schlicht das Geld für einen Anwalt – so gehen Steinigungen oft ungerechte Gerichtsverhandlungen voraus.
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