Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung

Homosexuelle Frauen sind Diskriminierungen und Gewalt in zweifacher Weise ausgesetzt: zum einen, weil sie Frauen sind, und darüber hinaus, weil sie nicht der heterosexuellen Norm genügen.
Schon wenn Frauen in ihrem Aussehen oder ihrem Verhalten nicht dem entsprechen, was in ihrer Umgebung als weiblich und heterosexuell angesehen wird, kann dies dazu führen, dass sie “Lesben” genannt werden, und mit dieser Bezeichnung geht vielfach eine negative Wertung einher. Frauen, die sich selbst tatsächlich als lesbisch definieren, sind aufgrund ihrer sexuellen Identität in verstärktem Maße Diskriminierungen oder sogar Gewalt ausgesetzt.

WARUM WERDEN LESBEN DISKRIMINIERT?

Die Ursache von Gewalt gegen Lesben, wie generell von Gewalt gegen Frauen, besteht besonders in der Festlegung von Geschlechterrollen, wobei in den allermeisten Fällen einer männlich-heterosexuellen Identität die dominierende Rolle zugewiesen wird. Jeder Mensch wird an diesen Rollenkonstruktionen gemessen. In manchen Teilen der Welt geschieht dies durch eine rigide Durchsetzung der geforderten Lebensweise, in anderen auf subtilere Art. Die Akzeptanz von Lesben oder die Gewalt gegen Lesben in einer Gesellschaft ist immer auch ein Indikator für die menschenrechtliche Situation aller Frauen in dieser Gesellschaft.

WELCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
WERDEN SIE AUSGESETZT?

  • Lesben werden tätlich oder verbal angegriffen.
  • Lesben werden, oftmals auf Betreiben der Herkunftsfamilie, vergewaltigt, um sie für ihre sexuelle Identität zu “bestrafen” oder von ihr zu “kurieren”. Beabsichtigtes Ziel einer Vergewaltigung kann auch eine Schwangerschaft und die anschließende zwangsweise Verheiratung mit dem Täter sein.
  • Lesben werden gezwungen, sich einer psychiatrischen “Behandlung” zu unterziehen oder von ihren Familien zu Hause gefangen gehalten, um sie von ihrer sexuellen Identität oder Orientierung zu “heilen”.
  • Lesben werden zum Teil aus der Herkunftsfamilie ausgeschlossen, sobald ihre sexuelle Orientierung bekannt wird. Dies kann existentielle Folgen haben, wenn es keine Möglichkeit gibt, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
  • Wenn die lesbische Identität einer Frau bekannt wird, kann dies den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
  • Lesben verfügen oft nicht über private Räume, über deren Nutzung sie selbst bestimmen. Dadurch werden sie daran gehindert, ihr Leben eigenständig zu gestalten, Informationen auszutauschen und soziale Kontakte zu anderen Lesben zu knüpfen. Homosexualität und lesbische Lebensformen werden tabuisiert.
  • Medien mit lesbischen Inhalten werden zensiert oder verboten.

WIE SIEHT IHRE RECHTLICHE SITUATION AUS?

Homosexualität ist in rund 80 Staaten illegalisiert, d.h. das Strafrecht der jeweiligen Länder sieht für homosexuelle Handlungen Geldstrafen, körperliche Strafen wie Auspeitschungen, Gefängnishaft oder die Todesstrafe vor.
Zum Teil werden bei der Kriminalisierung von Homosexualität lesbische und schwule Handlungen unterschieden. Homosexuelle Frauen und Männer werden dann mit unterschiedlichen Strafen belegt, oder lesbische Handlungen werden nicht kriminalisiert, während schwule strafrechtlich erfasst sind. Dies heißt nun nicht, dass Lesben in den jeweiligen Ländern unbehelligt leben könnten. Oftmals bleiben sie als Lesben unsichtbar, werden nicht wahrgenommen und sind der Gewalt gegen Frauen ausgesetzt, die alle Frauen, gleich welcher sexuellen Identität, an einem autonomen Leben hindert. Diese Gewalt kann sogar noch in verstärktem Maß gegen Lesben gerichtet sein, die damit für ihre von der Norm abweichende sexuelle Identität “bestraft” werden sollen.

Die Todesstrafe für männliche wie weibliche Homosexualität ist z.B. in Afghanistan, Mauretanien, im Norden Nigerias, in Pakistan und Saudi-Arabien vorgesehen.

Eine lebenslange Haftstrafe kann z.B. in Bangladesch, Indien, Nepal und Singapur, mehrjährige Haftstrafen können z.B. in Bahrain, Jamaika (für Männer), Kenia (für Männer), Malaysia, den Palästinensische Autonomiegebieten, Senegal oder Usbekistan (für Männer) verhängt werden.

Inzwischen ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in vielen Staaten verboten. Südafrika hatte 1996 als erster Staat der Welt dieses Diskriminierungsverbot in seine Verfassung aufgenommen. Die Europäische Union verbot 1997 im Vertrag von Amsterdam die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Dies ist das erste regionale Menschenrechtsabkommen, das solch ein Verbot enthält. Die für alle EU-Staaten gültige Europäische Charta der Grundrechte aus dem Jahr 2000 schreibt dieses Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ebenfalls fest.

In zahlreichen Ländern haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit gleichen oder annähernd gleichen Rechten wie verschieden-geschlechtliche Paare zu schließen.

Ein internationales Abkommen zu erreichen, die die Menschenrechte im Zusammenhang mit sexueller Orientierung explizit bekräftigen, kann allerdings sehr schwierig sein. Dies zeigt sich durch die gescheiterte UN-Resolution zu Menschenrechten und sexueller Orientierung. Auf der 60. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN-MRK) im April 2004 in Genf sollten 53 Nationen die Resolution über “Menschenrechte und sexuelle Orientierung” beraten und über sie abstimmen.
Bereits im Jahr 2003 hatte Brasilien einen entsprechenden Entwurf eingebracht, der aber vertagt wurde, nachdem einige Staaten massiv dagegen mobilisiert hatten. Durch die Einbringung des Resolutionsentwurfes in die UN-MRK sollte erreicht werden, dass die stimmberechtigten Staaten öffentlich erklären, die freie Wahl der sexuellen Orientierung als ein Menschenrecht anzuerkennen. Damit wäre eine Grundlage für die Fortentwicklung der Rechte von Lesben und Schwulen geschaffen worden.
Obwohl mehrere Staaten die Resolution von Beginn an unterstützten und Lesben- und Schwulengruppen sowie Menschenrechtsorganisationen aus aller Welt, insbesondere die ILGA (International Lesbian and Gay Association) , intensive Lobbyarbeit leisteten, war der Widerstand gegen eine Resolution, vor allem auf Seiten des Vatikans und der Staaten der Islamischen Konferenz, so stark, dass Brasilien unter diesem Druck die Vertagung der Beratungen über den Entwurf auf die nächste Sitzungsperiode der UN-MRK im Jahr 2005 beantragte. Dort wurde der Resolutionsentwurf jedoch nicht erneut diskutiert, so dass er damit hinfällig geworden ist. Ein entsprechender Resolutionsentwurf müsste erneut eingebracht werden.

WIE IST DIE GESELLSCHAFTLICHE REALITÄT?

Besonders in Zeiten politischer oder wirtschaftlicher Unsicherheiten kann es sowohl für Frauen wie für Männer gefährlich sein, eine nicht normgerechte sexuelle Orientierung oder Genderidentität, also soziale geschlechtliche Identität, zu haben. Lesben, Schwule, Transgender-Personen (Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen oder die ihre geschlechtliche Identität ändern) werden als “Sündenböcke” benutzt, um z.B. bei Wahlen die Stimmen konservativer Kreise zu erhalten oder von wirtschaftlichen Problemen oder politischer Instabilität abzulenken.
Unterschiedliche Formen sexueller Identität hat es überall auf der Welt immer gegeben. Ihre Bewertung und der jeweilige Platz, der ihnen in einer Gesellschaft zugewiesen wird, ist historischen Veränderungen unterworfen. In vielen Ländern sind homosexuelle Beziehungen im Laufe der Geschichte teils auf größere, teils auf geringere Toleranz gestoßen.
Weltweit lässt sich zurzeit, wie auch bei den Menschenrechten von Frauen, ein Rückschritt bei der gesellschaftlichen Situation der sogenannten sexuellen Minderheiten feststellen. Diskriminierung und Gewalt gegenüber nicht-heterosexuellen Menschen werden mit sogenannten traditionellen Werten gerechtfertigt. Auch dort, wo auf der gesetzlichen Ebene für Lesben und Schwule erhebliche Fortschritte erkämpft worden sind, wie z.B. in den Staaten der EU oder in den USA, entwickelt sich das gesellschaftliche Klima in eine intolerantere und damit gewalttätigere Richtung, wobei auch hier z.B. religiös begründete Werte angeführt werden. Diese Werte werden auch zitiert, wenn es darum geht, die Rechte von Frauen einzuschränken oder nicht weiter umzusetzen.

WAS MACHT AMNESTY INTERNATIONAL DAGEGEN?

  • MRV an Lesben gehören zum Arbeitsbereich “Menschenrechtsverletzungen an Frauen”.
  • Ebenfalls arbeitet bei AI ein internationales LGBT-Netzwerk.
  • Erklärtes Ziel der Kampagne “Hinsehen & Handeln” war es, MRV an Lesben sichtbarer zu machen und zu thematisieren. Dies ist nicht einfach: MRV an Lesben sind oft wie Lesben selbst “unsichtbar”. Lesben werden gesellschaftlich nicht als solche wahrgenommen, und die ihnen zugefügten MRV geschehen häufig unter der Nennung anderer “Motive”. Auch fürchten Lesben, die Gewalt erlebt haben, weitere Aufmerksamkeit auf ihre sexuelle Identität zu ziehen und die ihnen zugefügten MRV öffentlich zu machen.

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Letzte Änderung:

18. April 2018