Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

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Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Bisher fanden an diesem Tag Veranstaltungen statt oder die Gruppen organisierten Stände in den Fußgängerzonen ihrer Städte. Dieses Jahr wird sich wegen des Lockdowns alles online abspielen. Umso wichtiger ist es, dass ihr uns zahlreich unterstützt, dass ihr unsere Aktionen weiterleitet und teilt, denn der Kampf für die Menschenrechte ruht nicht in Zeiten der Pandemie.

Wir haben zwei Aktionen ausgearbeitet, die wir im Folgenden vorstellen:
1. Zwanzig Jahre UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“: Ferne Utopie oder schon Realität?
Kurzinformation und Beispiel Afghanistan mit Petition

Euphorische Attribute begleiten die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“, seit sie am 31. Oktober 2000 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde. Unter dem Leitmotiv „3 Ps“ geht es um Prävention, Partizipation und Protektion in kriegerischen Auseinandersetzungen. Frauen sind in die Gestaltung von Präventivmaßnahmen, Friedensabkommen und Nachkriegsordnungen gleichrangig, auch in Schlüsselpositionen einzubeziehen, bei laufenden Kampfhandlungen ist für ihren besonderen Schutz zu sorgen.

Die Umsetzung der Resolution ist schwierig, aber „steter Tropfen höhlt den Stein“, wie auch unser aktuelles Beispiel in Afghanistan zeigt:
Gegenwärtig laufen Friedensgespräche mit den Taliban. Unter den 21 Mitgliedern der afghanischen Delegation sind vier Frauen. Eine von ihnen gab in der Neuen Zürcher Zeitung ein Interview dazu. Entlang ihrer Schilderung hat Gunda Opfer eine Petition mit Forderungen zugunsten der Frauen in Afghanistan an den Leiter der Delegation formuliert. Dies erfolgte in enger Absprache mit den Zuständigen im Internationalen Sekretariat von Amnesty.

Für diese Aktion haben wir folgende Materialien ausgearbeitet:

– ein Info-Blatt zur Resolution 1325Afghanistan_UN-Resolution1325_InfoBlatt_2020.11

– eine Petition in Englisch Afghanistan_Petition_GB_2020.11

– einen Brief in Englisch Afghanistan_Brief_GB_2020.11

– eine deutsche Übersetzung des Petitions- und Brieftextes.Afghanistan_Übersetzung_2020.11

Bitte unbedingt unterschreiben, versenden und weiterverbreiten!
Ansprechpartnerin: Gunda Opfer, info@gunda-opfer.de

2. Let’s talk about yes: Vergewaltigung vs. Konsens
Von den 31 europäischen Ländern, deren Gesetzgebung Amnesty International untersucht hat, wird Vergewaltigung lediglich in acht Ländern als Sex ohne Einwilligung definiert. Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung basiert in den anderen europäischen Ländern auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung. Diese Kriterien treffen jedoch auf die meisten Vergewaltigungen nicht zu. Im Rahmen der Kampagne Let’s talk about yes beobachtet Amnesty International die Situation in Europa und setzt sich für eine Definition von Vergewaltigung ein, deren zentrales Kriterium die fehlende Einwilligung ist.
Wir möchten mit euch überlegen, was Consens für euch bedeutet, womit  ihr dieses Thema in Verbindung bringst, was ihr dabei empfindest und was du dir bei diesem Thema für die Zukunft wünscht.
Wir möchten euch auffordern, “Memes” zu diesem Thema zu gestalten. Das können Comics, Illustrationen, Zeichnungen, digitale Kunst etc. sein.
Schickt uns eure “Memes” per Mail an judith.treiber@amnesty-frauen.de.
Wir werden diese vom 25. November bis zum 10. Dezember (16 Tage gegen Gewalt an Frauen) auf unseren Kanälen teilen.
Oder teilt selbst eure Memes auf Instagram, Facebook oder Twitter mit dem Hashtag #LetsTalkAboutYes und verlinkt uns @amnestywomen (Instagram), @AmnestyFrauen (Twitter) oder amnesty.maf (Facebook).
In der Anlage findet Ihr die Aktionsanleitung zu dieser Aktion. In der Aktionsanleitung sind einige Beispiele für “Memes”. LTAY_AAL_2020.11.25 
Ansprechpartnerin: Judith Treiber, judith.treiber@amnesty-frauen.de