ERFOLG: NOT A PRIVATE MATTER

Ukraine – Häusliche Gewalt ist keine Privatsache

Im Rahmen des 8. März 2021 haben wir uns für Frauen in der Ost-Ukraine eingesetzt. Dazu gibt es jetzt erfreuliche Nachrichten.

Wir haben unter anderem Folgendes gefordert: 
1. Nehmen Sie die notwendigen Gesetzesänderungen vor, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt, auch der erste Vorfall, nach nationalem Recht eine Straftat darstellt, und schaffen Sie die Forderung nach einem Nachweis des “systematischen Charakters” ab, indem Sie den Artikel 126-1 des Strafgesetzbuches entsprechend ändern, in Übereinstimmung mit internationalem Recht und Standards.

2. Ändern Sie dringend den Artikel 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und beseitigen Sie den zugrundeliegenden Interessenkonflikt, um sicherzustellen, dass Anschuldigungen und Berichte über häusliche Gewalt, die von Angehörigen des Militärs und der Strafverfolgungsbehörden begangen wurden, als Straftaten behandelt werden.

Am 1. Juli wurden in der Ukraine Gesetzesänderungen vorgenommen. 
1. Häusliche Gewalt zieht nun eine Geldstrafe von UAH 170 bis 340 oder gemeinnützige Arbeit (30-40 Stunden) oder eine administrative Verhaftung bis zu 10 Tagen nach sich. Bei wiederholten Verstößen wird die Strafe verschärft. Die Geldstrafe beträgt dann 370 bis 680 UAH, die gemeinnützige Arbeit 40 bis 60 Stunden, und der Arrest kann auf bis zu 15 Tage verlängert werden. Die “systematische Natur” muss nicht mehr nachgewiesen werden.

2. Militärbedienstete werden nach dem allgemeinen Verfahren für Gewalttätigkeiten haftbar sein, nicht wie bisher nach den Disziplinarvorschriften. Dies gilt auch für die Polizei, Vertreter der Leitung des Nationalen Antikorruptionsbüros, Bedienstete und Offiziere des Staatlichen Strafvollzugsdienstes, des Zivilschutzdienstes, des Staatlichen Ermittlungsbüros.

 

Dies ist ein großer Sieg. Es bleibt abzuwarten, wie dies in der Praxis umgesetzt wird, aber es ist der erste ernsthafte Schritt, um die Straflosigkeit des Militärs und der Polizei im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu beenden.

Die neuen Änderungen sehen auch die Sanktion in Form von gemeinnütziger Arbeit bei gleichzeitiger Auszahlung der Vergütung für diese Arbeit an das Opfer vor. Sie erlauben auch die Behandlung des Falles vor Gericht ohne die Anwesenheit des Täters, wenn dieser ordnungsgemäß benachrichtigt wurde. Dadurch wird die Behandlung der Fälle vor Gericht beschleunigt.