TEILERFOLG: HAFTSTRAFE FÜR JOURNALISTIN ABGEWENDET

Am 6. Juli wurde Svetlana Prokopyeva wegen “Rechtfertigung des Terrorismus” schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro verurteilt. Die Journalistin hatte nach einem Selbstmordattentat die Regierung kritisiert. Zwar sah das Gericht von der geforderten Haftstrafe ab, doch verletzt die Strafverfolgung von Swetlana Prokopjeva wegen ihrer journalistischen Arbeit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung

https://www.amnesty.de/mitmachen/erfolg/haftstrafe-fuer-journalistin-abgewendet?etcc_med=Newsletter&etcc_var=UA-NL&dat=KW29-2020

 

11. Dezember 2020