IRAN: HAFTSTRAFEN FÜR FRAUENRECHTLERINNEN

Die iranischen Frauenrechtlerinnen Yasaman Aryani, Monireh Arabshahi und Mojgan Keshavarz. © Private

Drei Frauenrechtlerinnen sind zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani wurden zu 16 Jahren Haft verurteilt, und gegen Mojgan Keshavarz ist eine Gefängnisstrafe von 23 Jahren und sechs Monaten verhängt worden. Die drei Frauen sind gewaltlose politische Gefangene, die allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie sich gegen das diskriminierende Verschleierungsgesetz im Iran engagieren. Wenn die gegen die Aktivistinnen verhängten Haftstrafen im Berufungsverfahren bestätigt werden, müssen sie zehn Jahre davon im Gefängnis verbüßen. Setzen Sie sich jetzt für die drei Frauen ein!

Die beiden Menschenrechtsverteidigerinnen Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani wurden am 31. Juli 2019 zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen die Menschenrechtsverteidigerin Mojgan Keshavarz wurde eine Haftstrafe von 23 Jahren und sechs Monaten verhängt. Die Haftstrafen setzen sich zusammen aus einem Jahr wegen „Verbreitung von Propaganda gegen das System“, fünf Jahren wegen „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ und zehn Jahren wegen „Anstiftung und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution“ mittels eines Aufrufs, sich zu „enthüllen“. Mojgan Keshavarz wurde zusätzlich wegen „Beleidigung islamischer Heiligkeiten“ zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Sollten die Schuldsprüche und Haftstrafen im Berufungsverfahren aufrechterhalten werden, müssen die drei Frauen nach den Richtlinien des iranischen Strafgesetzbuchs zehn Jahre der verhängten Strafen verbüßen.

Das Gerichtsverfahren gegen die drei Frauenrechtlerinnen fand vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran statt und war in höchstem Maße unfair. So hatten die Frauen zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens Zugang zu Rechtsbeiständen. Zudem soll der Vorsitzende Richte sie angeschrien und beleidigt sowie ihnen gedroht haben, sie zu jahrelanger Haft im Gefängnis Shahr-e Rey zu verurteilen, in dem Frauen, die wegen Gewaltverbrechen verurteilt wurden unter extrem schlechten Bedingungen inhaftiert sind. Der Richter lehnte die Anträge der drei Angeklagten auf Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen ab und erklärte, ihre Rechtsbeistände würden erst im Berufungsverfahren Zugang zu den Gerichtsakten erhalten und sie erst dann vertreten können.

Monireh Arabshahi, Yasaman Aryani und Mojgan Keshavarz wurden im April im Zusammenhang mit einem Video, das in den Sozialen Medien weite Verbreitung fand, festgenommen. Der Clip wurde am Internationalen Frauentag 2019 aufgenommen und zeigt die drei Aktivist_innen, wie sie ohne Kopftuch durch eine Teheraner U-Bahn gehen und Blumen an weibliche Fahrgäste verteilen. Die drei Frauen sprechen in dem Video ihre Hoffnung aus, eines Tages die Freiheit zu haben, selbst entscheiden zu können, was sie tragen möchten. Nach ihrer Festnahme wurden die Frauen über einen langen Zeitraum in Einzelhaft gehalten, was nach dem Völkerrecht einen Verstoß gegen das absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung darstellt. Zudem wurden die Frauen unter Druck gesetzt, vor einer Kamera zu „gestehen“, dass ausländische Elemente hinter ihrem Aktivismus gegen den Kopftuchzwang stehen und sie ihre Taten „bereuen“.

FORDERUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL ZU DIESEM FALL:

  • Umgehende und bedingungslose Freilassung von Monireh Arabshahi, Yasaman Aryani und Mojgan Keshavar
  • Unverzüglich regelmäßiger und uneingeschränkter Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und zu ihrer Familie
  • Ende der Kriminalisierung von Frauenrechtler_innen ein, einschließlich derjenigen, die gegen den Kopftuchzwang protestieren; Abschaffung des Verschleierungsgesetzes

Alle Hintergründe zum Fall der drei mutigen Frauenrechtlerinnen und Hinweise wie Sie sie bis zum 20. September 2019 unterstützen können, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Verschleierungsgesetz im Iran und dem mutigen Kampf der Frauenrechtler_innen finden Sie HIER.

11. Dezember 2020