GUATEMALA: MENSCHENRECHTSVERTEIDIGERIN GETÖTET

 

Die Menschenrechtsverteidigerin Juana Raymundo verschwand am 27. Juli im Departamento Quiché im Nordwesten Guatemalas. Am nächsten Tag wurde ihre Leiche gefunden. Sie war 25 Jahre alt und Mitglied der Kleinbauernorganisation Comité de Desarrollo Campesino (CODECA). Damit wurden in Guatemala allein in den vergangenen drei Monaten acht Menschenrechtsverteidiger_innen getötet.

Setzten Sie sich jetzt dafür ein, dass Tötung von Juana Raymundo und der anderen Menschenrechtsverteidiger_innen aufgeklärt wird!

ZUR SACHLAGE

Die Menschenrechtsverteidigerin Juana Raymundo war Krankenschwester und Sprecherin in Nebaji im Departamento Quiché im Nordwesten Guatemalas. Vor fünf Jahren trat sie der Jugendgruppe der Kleinbauernorganisation CODEAC bei und wurde kürzlich in den Vorstand der Befreiungsbewegung Movimiento para la Liberación de los Pueblos gewählt. Zudem ermutigte sie andere Frauen, sich der Bewegung anzuschließen, und unterrichtete sie. Juana Raymundo verschwand am Abend des 27. Juli. Nachbar_innen fanden ihre Leiche am 28. Juli in der Nähe eines kleinen Flusses zwischen den Gemeinden Nebaj und Acambalam und benachrichtigten die Polizei.

CODECA hat die Regierung aufgefordert, die Morde an den Menschenrechtsverteidiger_innen der Organisation und des Comité Campesino del Altiplano (CCDA) aufzukären. CODECA ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz im Departamento Suchitepéquez im Südwesten Guatemalas. Sie setzt sich für verbesserte Löhne für Kleinbäuer_innen, Landreformen und die Verstaatlichung der Stromversorgung ein. Mitglieder von CODECA werden aufgrund ihrer Arbeit immer wieder ins Visier genommen. Juana Raymundo ist die achte Menschenrechtsverteidiger_in, die allein innerhalb der letzten drei Monate getötet wurde.

FORDERUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL ZU DIESEM FALL:

  • Umgehende unparteiische und sorgfältige Untersuchung der Tötung von Juana Raymundo und der anderen Menschenrechtsverteidiger_innen von CODECA und CCDA
  • Angemessenen Maßnahmen, um die Sicherheit von bedrohten Menschenrechtler_innen zu gewährleisten
  • Verurteilung der derzeit zu beobachtenden Tötungswelle
  • Unterlassung, Menschenrechtler_innen verbal zu diskreditieren, zu stigmatisieren, zu verunglimpfen oder sie zu diskriminieren

Weitere Informationen zum Fall von Juana Raymundo und Hinweise wie Sie sich einsetzen können, finden Sie hier.

Und weitere Eilaktionen finden Sie wie immer hier.