ÄGYPTEN: AMAL FATHY WEITER IN HAFT

Zurzeit laufen zwei Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin Amal Fathy. Am 11. August vertagte das Gericht für mindere Straftaten in Maadi die Verhandlung in einem der beiden Fälle auf den 8. September, während die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit im zweiten Verfahren, das gegen Amal Fathy anhängig ist, eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft anordnete.

Bis zum 27. September können Sie sich an die Verantwortlichen wenden und sich für ihre Freilassung einsetzen.

ZUR SACHLAGE:

Am 11. August vertagte das Gericht für mindere Straftaten in Maadi die Verhandlung in einem der beiden gegen Amal Fathy anhängigen Verfahren auf den 8. September. In diesem Fall werden der ägyptischen Menschenrechtsverteidigerin die „Verbreitung falscher Nachrichten“, der „Besitz von anstößigem Material“ sowie die „Verwendung beleidigender Sprache“ vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen Amal Fathy nicht nur eine Geldbuße, sondern auch eine Haftstrafe. Nach Überprüfung der eingelegten Rechtsmittel hatte das Strafgericht von Südkairo am 21. Juni das Urteil vom 19. Juni bestätigt, Amal Fathy gegen Kaution freizulassen. Amal Fathy blieb jedoch wegen eines zweiten Strafverfahrens in Untersuchungshaft. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit am 13. August um weitere 15 Tage verlängert. In diesem zweiten Fall ermittelt der zuständige Staatsanwalt wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe“, „Nutzung einer Website, um Ideen zu verbreiten, die zu Terrorakten aufrufen“ und „Verbreitung von Falschinformationen“ gegen Amal Fathy. Al-Youm Al-Sabe, eine der größten privaten und regierungsfreundlichen Zeitungen Ägyptens, hatte bereits am Morgen des 13. August in einem Artikel die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, die Haft für Amal Fathy zu verlängern – und zwar schon, bevor die Anhörung dazu überhaupt stattgefunden hatte. Amal Fathy wurde am 11. Mai von der Polizei festgenommen, nachdem sie am 9. Mai ein Video auf ihrer Facebook-Seite eingestellt hatte, in dem sie die von ihr erlebte sexualisierte Belästigung thematisierte, die Dringlichkeit dieses Problems in Ägypten betonte und die Regierung kritisierte, weil sie die Frauen in Ägypten nicht davor schützt. Zudem kritisierte sie das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die Menschenrechte sowie die sozioökonomischen Bedingungen und die Missstände im öffentlichen Dienstleistungssektor. Amnesty International betrachtet Amal Fathy als gewaltlose politische Gefangene.

FORDERUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL ZU DIESEM FALL:

  • Umgehende und bedingungslose Freilassung von Amal Fathy
  • Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen

Weitere Informationen zum aktuellen Stand im Fall von Amal Fathy und Hinweise wie Sie sich einsetzen können, finden Sie hier.

Und weitere Eilaktionen finden Sie wie immer hier.

11. Dezember 2020