CHILE: EINSCHÜCHTERUNGEN GEGEN ANWÄLTIN

Die chilenische Rechtsanwältin Karina Riquelme Viveros setzt sich für die Rechte der indigenen Mapuche ein. Deswegen wurde sie wiederholt von Angehörigen des polizeilichen Nachrichtendienstes verfolgt und überwacht.

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ZUR SACHLAGE

In der Nacht des 10. Juli zielten zwei Männer mehrere Minuten lang mit einem grünen Laser durch die Fenster von Karina Riquelmes Wohnung in Temuco (Süd), wo diese mit ihrer sechsjährigen Tochter wohnt. Erst als ein Kollege von ihr in ihrer Wohnung ankam, gingen die beiden Männer wieder weg. Bereits einen Tag zuvor waren der Anwältin während einer gerichtlichen Anhörung fremde Männer aufgefallen, die auf sie einschüchternd wirkten und welche sie als Beamte des chilenischen Polizeigeheimdienstes (Inteligencia Policial de Carabineros) identifizierte.

Karina Riquelme berichtete Amnesty International von mehreren Geheimagent_innen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals, die sie und einen weiteren Anwalt fotografierten. Als Karina Riquelme diese ebenfalls fotografierte, kam einer der Agent_innen wütend auf sie zu und stellte ihr bedrohliche Fragen. Am nächsten Tag gab ein weiterer im Gerichtssaal vor, dem Prozess als Vertreter der Öffentlichkeit beiwohnen zu wollen. Als ihn die vorsitzende Richterin aufforderte, sich auszuweisen, murmelte er etwas Unverständliches und verließ den Saal.

Dieser Vorfall ereignete sich in einer Anhörung zu einem Fall, der als „Operation Hurrikan“ bekannt wurde. In dieser sollte untersucht werden, welche Rolle der geschäftsführende Direktor sowie weitere Angehörige des polizeilichen Nachrichtendienstes in diesem Fall spielen. Ihnen werden Behinderung der Justiz und Dokumentenfälschung sowie weitere Straftaten vorgeworfen, die im Zusammenhang mit Anschuldigungen gegen Mitglieder der Mapuche-Gemeinde in Araucanía wegen Bildung einer verbotenen terroristischen Vereinigung stehen (Fallnummer RIT 410-2018).

In einer Entscheidung (Entscheidung 7641-2016) des chilenischen Obersten Gerichtshofs im Jahr 2016 wurden die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, sich nicht in die Ausübung juristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einzumischen. Darunter fällt auch die Anwesenheit von Polizeipersonal an Orten, an denen Rechtsanwält_innen ihrer Arbeit nachgehen. Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem Karina Riquelme und ein Kollege verfolgt und fotografiert worden waren.

Das Nationalinstitut für Menschenrechte (Instituto Nacional de Derechos Humanos), eine unabhängige öffentliche Menschenrechtsorganisation in Chile, reichte nach den aktuellen Ereignissen beim Zweiten Polizeirevier in Temuco eine formale Beschwerde ein. Karina Riquelme befürchtet, dass aus den Drohungen gewalttätige Angriffe werden könnten.

 

FORDERUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL ZU DIESEM FALL:

  • Sicherheitsmaßnahmen, dass Karina Riquelme ihrer Arbeit frei und sicher nachgehen kann
  • Sicherstellung, dass die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft sich nicht in die Ausübung juristischer Tätigkeiten einmischen

 

Weitere Hintergrundinformationen zum Fall von Karina Riquelme Viveros und Hinweise wie Sie sich einsetzen können, finden Sie hier.

Und weitere Eilaktionen finden Sie wie immer hier.

11. Dezember 2020